Vorschlag 1 / 17 Schallschutz im Wohnungsbau nach DIN 4109
Aktuelle Normen und moderne Baustoffe nutzen
Wohnungen sollen vor Lärmbelästigung durch Nachbarn und Verkehr schützen. Die öffentlich-rechtlichen Anforderungen sind in der DIN 4109 geregelt und wurden nach einer langen Phase der Unsicherheiten im Jahr 2016 novelliert. Anforderungen und Nachweisverfahren sind jetzt allgemein anerkannt. Die zivilrechtlichen Anforderungen hängen vom Ausstattungsstandard und vom Preisniveau ab.
Ein ausreichender baulicher Schallschutz kann im Mauerwerks- und Massivbau in aller Regel nur über den Einsatz von „Masse“, sprich Gewicht erreicht werden.
Bei Verwendung von großformatigen Kalksand-Vollsteinen sind Wohnungstrennwände und Treppenraumwände in 17,5 cm Wandstärke nach DIN 4109 nachweisbar.
Vielfältige Randdetails finden in den Nachweisen nach DIN 4109-2016 Berücksichtigung.
Raumgrößen, -nutzungen und -zuordnungen, differenzierte Materialien für Rohbau und Vorsatzschalen lassen Spielraum für einen normgerechten Nachweis mit reduzierter Konstruktionsfläche.
- Eine 17,5 cm KS-Wand aus großformatigen Steinen weist das gleiche Flächengewicht wie eine traditionelle 24 cm-KS-Lochstein-Wand auf und ist deswegen vom Schallschutz her vergleichbar.
- Küchen, Bäder und Flure sind keine schutzbedürftigen Räume nach DIN 4109
- Die Anforderungen des Mindestschallschutz nach DIN 4109 sind für den Mietwohnungsbau in aller Regel ausreichend.
- Prüfen Sie die Verfügbarkeit der Mauerwerksbaustoffe, da nicht überall alle Rohdichte- und Festigkeitsklassen preiswert und schnell verfügbar sind.
Durch frühzeitige Abstimmung von Anforderung und Ausführung mit dem Fachingenieur, in der Regel wird es der Statiker sein, können die Möglichkeiten der gültigen Vorschriften nutzbar gemacht werden.